Wir handeln nach den gesetzlichen Vorgaben, besonders nach §27 Abs. 1 und 2 WEG. Dazu besuchen wir Fortbildungen, um uns immer auf dem neusten Stand der aktuellen Rechtssprechung zu halten.
Eins ist uns als Verwaltung klar: Ohne eine gute Kommunikation, kann keine gute Zusammenarbeit entstehen! Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch für Ihre Fragen zur Verfügung und machen Ihnen auch ein unverbindliches Angebot.